Ziel der Schulung ist es, die Teilnehmer mit den rechtlichen Änderungen, den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der sicheren Handhabung und Lagerung von chemischen Stoffen und Gemischen sowie der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Verpackung vertraut zu machen und praktische Anleitungen für die konkrete Anwendung der Rechtsvorschriften bei ihrer täglichen Arbeit zu erhalten.
Die Hauptthemen der Schulung beziehen sich auf Unterthemen wie: die Anwendung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Umgang mit chemischen Stoffen und Gemischen; Sicherheitsdatenblätter, Verpflichtungen, Bedingungen und Dokumente für eine sichere Lagerung, korrekte Kennzeichnung und Verpackung, Risiken und Folgen einer unsachgemäßen Lagerung, usw.
Die Schulung umfasst theoretische Vorträge, die durch Beispiele und Diskussionen ergänzt werden, in denen die Teilnehmer Fragen stellen können. Geeignet für: alle Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender oder Händler, die Stoffe oder Gemische in Verkehr bringen, sowie für:
– Personen, die für die sichere Lagerung von chemischen Stoffen und Gemischen verantwortlich sind; Personen mit Zugangsrechten zur Lagerung von chemischen Stoffen und Gemischen; und Personen, die mit chemischen Stoffen und Gemischen arbeiten;
– die in Abschnitt II der Verordnung über das Verfahren zur Lagerung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische genannten Personen;
– die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 96/54/EG genannten Personen 1 der Verordnung zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen in Verbindung mit den Anforderungen des Artikels 3 Absatz 2 Nummer 5;
– die in Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung Nr. 13 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit bezeichneten Personen.