• Lagerung und Kennzeichnung.
• Anweisungen für die sichere Lagerung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen.
• Anweisungen für die Eigenkontrolle der Umsetzung der Regeln für die sichere Lagerung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische.
• Anweisungen und Schulungsprogramme für Personen, die für die Lagerung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische verantwortlich sind.
• Anweisungen für die Behandlung und den Transport von Abfällen gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische.
• Hinweise zur Einstufung und zu den Eigenschaften von gelagerten gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
• Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für chemische Stoffe und Gemische.
• Einstufung von Betrieben und Anlagen mit hohem oder niedrigem Risikopotenzial (HHRLP) gemäß Artikel 103 des Umweltschutzgesetzes .
• Erstellung von Informationen und Beurteilungen gemäß Artikel 99b des HSE-Gesetzes für PRTRPs.
• Erstellung eines Berichts zur Verhütung schwerer Unfälle und eines Sicherheitsberichts für Anlagen mit niedrigem und hohem Risikopotenzial gemäß den SEECD-Richtlinien.
• Auditierung nach DB und DPPRA.
• Erstellung einer Sicherheitsbewertung für die Lagerung von gefährlichen Chemikalien und Gemischen.
• Korrektur der Lagersicherheitsbeurteilung im Falle von Änderungen und festgestellten Nichtkonformitäten.
• Notfallpläne.
• Durchführung von Schulungen.