• Vorbereitung einer Bewertung möglicher Fälle von unmittelbar drohenden Umweltschäden und von Fällen verursachter Umweltschäden.
• Bestimmung der Art der Vorbeugungs- und Sanierungsmaßnahmen in den vom Gesetz über die Haftung für Umweltschäden vorgesehenen Fällen und Berechnung der Kosten für ihre Durchführung.